Fragen & Antworten
KOMPLEXBEHANDLUNG -
wer kann davon profitieren?
Besonders hilfreich sind Behandlungen bei funktionellen Störungen. Das heißt, körperliche Bereiche sind nicht in ihrer Struktur geschädigt, aber sie arbeiten nicht so, wie sie eigentlich könnten. Diese Störungen sind oft sehr deutlich spürbar, lassen sich jedoch nicht mit CT, MRT oder Röntgen darstellen.
Kurz gesagt:
Alles ist nach schulmedizinischer Diagnose unauffällig,
aber Sie selbst nehmen wahr, dass es nicht in Ordnung ist!
Natürlich kann Ihr Körper auch dann durch meine Behandlungen unterstützt werden, wenn Organe/Bereiche schon geschädigt sind.
Ärztliche Verordnung
Ist eine ärztliche Verordnung notwendig um eine Behandlung wahrzunehmen? Nein.
Als Heilpraktiker für Physiotherapie ist es mir erlaubt ohne Verordnung Behandlungen mit den von mir erlernten Methoden durchzuführen.
Die ärztliche Verordnung über Osteopathie dient ihnen als Möglichkeit meine Rechnungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Wenn der Leistungskatalog ihrer Krankenkasse Osteopathie enthält besteht die Möglichkeit einer anteiligen Erstattung. Um ganz sicher zu sein laden Sie sich eine Musterrechnung (KOMPLEXBEHANDLUNG) hier herunter und erkundigen sich damit bei ihrer Krankenkasse ob ein Zuschuss gewährt wird. Bei einer privaten Krankenkasse wird eine Heilpraktikerrechnung ausgestellt.
Absagen
Terminabsagen, die später als 24h vor dem Termin erfolgen, sind zum Behandlungssatz zahlungspflichtig. Absagen gelten nur telefonisch unter 02583-91 99 113, nicht per E-Mail.
Hausbesuche
Sind Hausbesuche möglich? Ja
Der erste Termin
- Ablauf -
Der erste Termin zur KOMPLEXBEHANDLUNG beginnt mit einer Anamnese/Untersuchung. Anhand der dabei gemeinsam gefundenen Informationen, wird die erste Behandlung durchgeführt.
Bei Kindern kann es sinnvoll sein, ein Vorgespräch/Anamnese ohne Ihr Kind in einem separaten telefonischen Termin zu führen.
Wie viele Termine brauche ich?